Förderrichtlinien
Die Stiftung fördert Projekte, die einen zusätzlichen
Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der Region haben und
die ohne Förderung durch die Stiftung nicht realisiert werden
können. Die Stiftung fördert grundsätzlich nur im engeren
Umland des Flughafens Frankfurt/Main - Projekte von
gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften. Die Stiftung ist autonom.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist allein die Qualität
und das Thema der Projekte. Gefördert werden Projekte, die neue
und innovative Vorstellungen realisieren, die über das eigene
Projekt hinaus eine Vorbildwirkung haben und im Fördergebiet
nachhaltig wirken.
Die Stiftung kann sich auch an modellhaften Projekten von
öffentlichen Körperschaften beteiligen, die neue und
innovative Ansätze unterstützen. Die Projektergebnisse sollen
übertragbar sein. Die Beteiligung der Stiftung muss in den
geförderten Projekten deutlich werden. Die Stiftung arbeitet
auch mit anderen Förderern und Partnern wie etwa anderen
Stiftungen zusammen, sofern ihre Beteiligung deutlich erkennbar
bleibt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
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Die Stiftung
fördert keine Projekte, deren Finanzierung zu den
Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehört. Institutionelle
Förderung findet nicht statt. Nicht gefördert werden:
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die Übernahme unbefristeter Verpflichtungen
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das reine Schließen von Finanzierungslücken der
öffentlichen Hand
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reine Baumaßnahmen und Anschaffungen
Die Förderung von Projekten ist maximal auf drei Jahre
befristet. Vorhaben, die über den Zuwendungszeitraum hinaus
laufen sollen, werden nur gefördert, wenn der Empfänger
sicherstellt, dass die weiter anfallenden Kosten ohne
zusätzliche Hilfe der Stiftung getragen werden können. Die
Aufteilung der Finanzmittel liegt ausschließlich im Ermessen
der Stiftungsgremien.
Die Fördersumme soll nicht unter 10.000 Euro liegen. Die
Stiftung beteiligt sich an den Projekten mit bis zu zwei
Dritteln des förderfähigen Betrages, soweit die Finanzierung
gesichert ist. Die Zuwendung ist zweckgebunden für das
geförderte Projekt.
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