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Durch eine Förderung durch die Stiftung dürfen andere
Zuwendungsgeber nicht veranlasst werden, ihre Hilfe zu versagen oder
zu kürzen. Die Stiftung geht davon aus, dass sie bei der Planung
und Umsetzung der Projekte angemessen einbezogen wird. Die
Projektziele müssen innerhalb des bei der Bewilligung zugrunde
gelegten Förderzeitraums erreicht werden. Der Zuwendungsempfänger
ist verpflichtet, Zwischenberichte sofern vereinbart und einen
Endbericht über das Projekt und die Erreichung der Projektziele
abzugeben. Die Zuwendungsempfänger müssen über die
Mittelverwendung Rechnung legen. Die Stiftung kann die
Projektabwicklung und die Mittelverwendung überprüfen oder
überprüfen lassen. Bei vom Antragssteller zu vertretenden
Versäumnissen und bei Nichterfüllung der mit der Zuwendung
verbundenen Auflagen hat die Stiftung Anspruch auf Rückzahlung des
Zuschusses. Die Stiftung erwartet vom Zuwendungsempfänger die
Bereitschaft, seine Projektergebnisse - zusammen mit der Stiftung -
öffentlich zu präsentieren. Der Empfänger stellt der Stiftung auf
Wunsch geeignetes Material für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur
Verfügung. Mit der Annahme der Mittel erkennt der Empfänger diese
Grundsätze an.
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Formalia: Beim Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
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Antragssteller: Genaue Bezeichnung, Anschrift, Kontaktperson,
Rechtsform, Gründungsdaten, Kurzinformation
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Projekt: Kurze Bezeichnung des Projekts, Zielsetzung,
Durchführungsplan, Zeitplan, Projektort, Öffentlichkeitsarbeit
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Finanzierung: Gesamtkosten des Projekts, sichergestellte und
beantragte Finanzierungsanteile (durch wen und in welcher
Höhe), Höhe der beantragten Zuwendung, Eigenanteil
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Angaben zur Folgefinanzierung
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Angaben zur Einrichtung: Satzung, ggf. Freistellungsbescheid
des Finanzamtes, Jahresberichte etc.
Antragsformular
(pdf-Dokument, 69 Kb)
Antragsformular
(word-Dokument, 72Kb)
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