Durch eine Förderung durch die Stiftung dürfen andere Zuwendungsgeber nicht veranlasst werden, ihre Hilfe zu versagen oder zu kürzen. Die Stiftung geht davon aus, dass sie bei der Planung und Umsetzung der Projekte angemessen einbezogen wird. Die Projektziele müssen innerhalb des bei der Bewilligung zugrunde gelegten Förderzeitraums erreicht werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, Zwischenberichte sofern vereinbart und einen Endbericht über das Projekt und die Erreichung der Projektziele abzugeben. Die Zuwendungsempfänger müssen über die Mittelverwendung Rechnung legen. Die Stiftung kann die Projektabwicklung und die Mittelverwendung überprüfen oder überprüfen lassen. Bei vom Antragssteller zu vertretenden Versäumnissen und bei Nichterfüllung der mit der Zuwendung verbundenen Auflagen hat die Stiftung Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses. Die Stiftung erwartet vom Zuwendungsempfänger die Bereitschaft, seine Projektergebnisse - zusammen mit der Stiftung - öffentlich zu präsentieren. Der Empfänger stellt der Stiftung auf Wunsch geeignetes Material für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Mit der Annahme der Mittel erkennt der Empfänger diese Grundsätze an. 

Formalia: Beim Antrag sind folgende Angaben erforderlich:

  • Antragssteller: Genaue Bezeichnung, Anschrift, Kontaktperson, Rechtsform, Gründungsdaten, Kurzinformation

  • Projekt: Kurze Bezeichnung des Projekts, Zielsetzung, Durchführungsplan, Zeitplan, Projektort, Öffentlichkeitsarbeit

  • Finanzierung: Gesamtkosten des Projekts, sichergestellte und beantragte Finanzierungsanteile (durch wen und in welcher Höhe), Höhe der beantragten Zuwendung, Eigenanteil

  • Angaben zur Folgefinanzierung

  • Angaben zur Einrichtung: Satzung, ggf. Freistellungsbescheid des Finanzamtes, Jahresberichte etc.

Antragsformular (pdf-Dokument, 69 Kb)

Antragsformular (word-Dokument, 72Kb)